Unsere Betreuungskräfte wissen um die Verantwortung ihrer Tätigkeit und verfügen entweder über eine Ausbildung und/ oder Erfahrung im Pflegebereich.
Wir setzen keine Betreuungskraft ohne entsprechender Praxis oder Ausbildung ein.
Überwiegend stammen sie aus Rumänien und gelegentlich aus Bulgarien. In Wien/NÖ/Bgl. auch aus der Slowakei und Ungarn.
Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung.
Bitte bedenken Sie, dass Betreuungskräfte fern ihres familiären Umfelds arbeiten, dafür sehr weite Strecken auf sich nehmen und ebenso wie Sie- besonders zu Beginn einer Betreuung- mit emotionalen Herausforderungen konfrontiert sind. Auch sie wünschen sich, von den betreuten Personen und deren Angehörigen gut an- und aufgenommen zu werden. Fühlt sich eine Betreuungskraft in ihrem Arbeitsumfeld wohl und wertgeschätzt, wird sie langfristig und stabil bei einer Betreuungsstelle arbeiten.
Um als PersonenbetreuerInnen legal in Österreich arbeiten zu dürfen, ist ein gültiger Gewerbeschein Voraussetzung.
Das bedeutet, sie sind selbstständig tätig und über die Sozialversicherungsanstalten für Selbstständige in Österreich versichert.
Wir unterstützen sie in allen Belangen.
Gesetzliche Grundlage zur Ausübung der Personenbetreuung ist das Hausbetreuungsgesetz.
Frauen bilden immer noch den größten Anteil an Kräften, doch auch Männer, die sich für diesen Beruf entscheiden, werden mehr.
Das Team vor Ort besteht aus 2 Betreuungskräften, die sich regelmäßig im Turnus von 2, 3 oder 4 Wochen abwechseln. Die Turnuslänge orientiert sich meist zum einen an Betreuungsanforderungen und zum anderen an die Turnuswünsche bzw. die Herkunftsländer der Betreuungskräfte.
Weitere Informationen zur 24 h Betreuung,
dem Hausbetreuungsgesetz,
Förderung der 24 h Betreuung und
Pflegegeld
finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz