Kosten und enthaltene Leistungen:
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 490,-.
und enthält folgende Leistungen:
- Bestandsaufnahme des Betreuungsbedarfs vor Ort oder im Krankenhaus. Auf Wunsch auch Kontaktaufnahme mit der Station, Ärzten oder dem Entlassungsmanagement
- Sorgfältige Auswahl der beiden Betreuungskräfte, die sich im Turnus abwechseln
- Koordination des Starttermins mit dem Krankenhaus
- Persönliche Vorstellung der Betreuungskraft beim Start und Abwicklung administrativer Tätigkeiten
- Bereitstellung und Erklärung der Dokumentationsunterlagen
- Anmeldung der Betreuungskräfte auf Nebenwohnsitz
- Ansuchen auf Förderung beim Sozialministeriumservice
- Qualitätsvisite unserer österreichischen DGKP vor Ort
Monatlich verrechnen wir € 280,- für Organisation und Bereitstellung
Leistungen:
- Auswahl und Bereitstellung der 2. Betreuungskraft bzw. bei Austausch
- Aktualisierung bzw. Zweit- oder Wechselantrag zur Förderung beim Sozialministeriumservice
- Persönliche Vorstellung der 2. Betreuungskraft oder wenn ein Wechsel stattfindet. Abwicklung administrativer Tätigkeiten
- Anmeldung der 2., bzw. jeder ausgewechselten Betreuungskraft auf Nebenwohnsitz
- Quartalsmäßige Visite unserer österreichischen DGKP
- Konfliktmanagement bei Bedarf auch vor Ort
- In Notfällen Erreichbarkeit auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten
- Beratung und Begleitung bei Fragen
- Visiten vor Ort
- Bereitstellung der Dokumentationsunterlagen
Das tägliche Honorar für Betreuungskräfte orientiert sich am Betreuungsbedarf und beträgt in Wien/ Niederösterreich zwischen Euro 90,- und Euro 110,-. In Salzburg erhält die Betreuungskraft zwischen Euro 100,- und Euro 120,- pro Tag. Die Fahrtkosten sind dabei bereits inkludiert. Steuern und Sozialversicherung führt die Betreuungskraft selbständig ab.
Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt der zu betreuenden Person bei freier Kost und Unterkunft.
Sehr gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches, kostenfreies Beratungsgespräch an, um den Betreuungsbedarf zu ermitteln und Ihnen eine exakte Kostenaufstellung und Informationen bezüglich Förderung der 24h Betreuung zukommen zu lassen.
Informationen zur Förderung der 24h Betreuung
Anforderungen an Sie
- Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt der zu betreuenden Person bei freier Kost und Unterkunft.
- Betreuungskräfte müssen auf Nebenwohnsitz gemeldet sein.
- Ein Zimmer für die Betreuungskraft muss zur Verfügung gestellt werden.