Kostenblatt
(§ 3a Standes- und Ausübungsregeln, BGBl. II Nr. 397/2015 idF BGBl. II Nr. 168/2024)
Kosten für PersonenbetreuerInnen
1. Tagessatz des Betreuungsunternehmens je nach Betreuungsbedarf: Die Höhe des Tagesatzes (inkl. Sozialversicherungsbeitrag und Fahrtkosten) orientiert sich am individuellen Betreuungsbedarf.
2. Kost und Logis muss dem Betreuungsunternehmen bereitgestellt werden.
3. der konkrete Werklohn/Tagsatz des Betreuungsunternehmens ist im Betreuungsvertrag zu vereinbaren.
Kosten SanRa Pflegedienst OG
1. Preis der Vermittlungstätigkeit (Einmalkosten)
- Bestandsaufnahme und Dokumentation des Betreuungsbedarfs vor Ort oder im Krankenhaus. Auf Wunsch auch Kontaktaufnahme mit der Station, Ärzten oder dem Entlassungsmanagement.
- Erstellen eines Anforderungsprofils entsprechend dem Betreuungsbedarf. ( Qualifikation, Verfügbarkeit, Kosten, sprachliche Kenntnisse, Referenzen,...)
- Sorgfältige Auswahl der geeigneten Betreuungskräfte, die sich im Turnus abwechseln.
- Koordination des Starttermins mit dem Krankenhaus.
- Persönliche Vorstellung der Betreuungskraft beim Start und Abwicklung administrativer Tätigkeiten.
- Bereitstellung und Erklärung der Dokumentationsunterlagen.
- Anmeldung der Betreuungskräfte auf Nebenwohnsitz.
- Abwicklung administrativer Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Ansuchen um Förderung aus dem Unterstützungsfond nach dem Bundespflegegesetz.
Gesamtkosten EUR : 490,-
2. Laufende monatliche Kosten – Die Servicepauschale beinhaltet:
- Laufende Beratung und Hilfestellung bei Fragen zur Durchführung und Abwicklung der Betreuung.
- Laufende Qualitätskontrolle durch Überprüfung/ Überwachung der Betreuungsleistungen seitens SanRa Pflegedienst OG.
- Organisation einer Ersatzbetreuungskraft im Krankheitsfall einer PersonenbetreuerIn. ( innerhalb von 3 Tagen)
- Telefonische Erreichbarkeit und Hilfestellung in Notsituationen auch außerhalb der Geschäftszeiten.
- Unterstützung bei der Bereinigung von Konflikten zwischen dem Betreuungsunternehmen und der zu betreuenden Person bzw. deren Angehörigen.
- Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen zur Übertragung von ärztlich angeordneten Tätigkeiten.
- Administrative Unterstützung bezüglich Förderung aus dem Unterstützungsfond nach dem Bundespflegegesetz oder bei allfälligen Wechselmeldungen.
Gesamtkosten EUR: 280,-
Alle Kosten verstehen sich inklusive allfälliger Umsatzsteuer.
3. Die SanRa Pflegedienst OG bietet keine Inkassovollmacht für Betreuungsunternehmen an.
Die Betreuungskraft stellt die Honorarnote direkt an die VertragpartnerIn des Betreuungsvertrages.
4. Zahlungsmodalitäten:
Die Kosten sind bei Fälligkeit mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das Bankkonto der SanRa Pflegedienst OG zu überweisen.
Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches, kostenfreies Beratungsgespräch an, um den Betreuungsbedarf zu ermitteln und Ihnen eine exakte Kostenaufstellung und Informationen bezüglich Förderung der 24h Betreuung zukommen zu lassen.
Informationen zur Förderung der 24h Betreuung
Anforderungen an Sie
- Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt der zu betreuenden Person bei freier Kost und Unterkunft.
- Betreuungskräfte müssen auf Nebenwohnsitz gemeldet sein.
- Ein Zimmer für die Betreuungskraft muss zur Verfügung gestellt werden.